Ein ganzes Jahr krank zu sein, ist eine belastende Situation. Nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell. Die Steuererklärung ist oft das Letzte, woran man in dieser Zeit denkt. Doch gerade in solchen Phasen ist es wichtig, alle Möglichkeiten zur Steuerentlastung zu kennen und auszuschöpfen. Denn auch während einer längeren Krankheit können bestimmte Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die die Steuerlast mindern und somit die finanzielle Situation verbessern können.
Krank, aber nicht chancenlos: Welche Kosten du absetzen kannst
Wenn du ein ganzes Jahr krank warst, hast du wahrscheinlich einige Kosten gehabt, die du sonst nicht gehabt hättest. Diese Kosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber was genau fällt darunter?
- Krankheitskosten: Das ist der Klassiker. Hierzu zählen Arzt- und Zahnarztkosten, Medikamente (auch rezeptfreie, wenn sie ärztlich verordnet wurden), Heilpraktikerbehandlungen, Physiotherapie, Psychotherapie und Krankenhausaufenthalte. Wichtig ist, dass du alle Belege sorgfältig sammelst!
- Fahrtkosten: Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus können ebenfalls abgesetzt werden. Hier gilt die Kilometerpauschale (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für PKW und 0,20 Euro für andere Fahrzeuge).
- Kosten für Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen - all diese Hilfsmittel sind absetzbar, sofern sie medizinisch notwendig sind und von einem Arzt verordnet wurden.
- Kosten für eine Haushaltshilfe: Wenn du aufgrund deiner Krankheit nicht in der Lage bist, deinen Haushalt selbst zu führen, und eine Haushaltshilfe benötigst, können auch diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit der Hilfe durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.
- Kosten für eine behindertengerechte Umgestaltung: Wenn du aufgrund deiner Krankheit oder Behinderung dein Zuhause umbauen musstest (z.B. barrierefreier Zugang, behindertengerechtes Bad), können auch diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
- Pflegekosten: Wenn du pflegebedürftig bist und Pflegeleistungen in Anspruch nimmst (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim), sind die Kosten hierfür ebenfalls absetzbar.
Wichtig: Nicht alle Kosten werden in voller Höhe anerkannt. Es gibt eine sogenannte zumutbare Belastung, die sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl deiner Kinder richtet. Nur die Kosten, die diese zumutbare Belastung übersteigen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Krankengeld und Steuern: Was du wissen musst
Krankengeld ist eine Ersatzleistung für dein Gehalt, wenn du aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bist. Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld deinen Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht.
Was bedeutet das konkret?
Stell dir vor, du hast im restlichen Jahr noch ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro. Durch das Krankengeld (sagen wir mal 10.000 Euro) wird dein Steuersatz so berechnet, als hättest du 30.000 Euro verdient. Dieser höhere Steuersatz wird dann aber nur auf die 20.000 Euro angewendet.
Du musst das Krankengeld in deiner Steuererklärung angeben! Auch wenn es steuerfrei ist. Du trägst es in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ein. Die Information über die Höhe des Krankengeldes erhältst du von deiner Krankenkasse.
Der Behindertenpauschbetrag: Eine wichtige Hilfe
Wenn deine Krankheit zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt hat, hast du möglicherweise Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag. Dieser Pauschbetrag wird dir zusätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gewährt und mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser wird von den Versorgungsämtern festgestellt. Je höher der GdB, desto höher der Pauschbetrag.
Wie beantrage ich den Behindertenpauschbetrag?
- Du musst einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Das Amt prüft dann, ob und in welchem Umfang eine Behinderung vorliegt.
- Wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast, ist der GdB bereits festgestellt.
- Den Behindertenpauschbetrag trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage "Gesundheitliches" ein.
Was, wenn ich keine Belege mehr habe?
Es ist natürlich ärgerlich, wenn du nicht mehr alle Belege für deine Krankheitskosten hast. Aber keine Panik! Es gibt Möglichkeiten, auch ohne Belege Kosten geltend zu machen.
- Ärztliche Bescheinigung: Wenn du keine Rechnung mehr hast, aber eine ärztliche Bescheinigung über die Behandlung vorlegen kannst, kann das Finanzamt die Kosten unter Umständen trotzdem anerkennen.
- Eigenbeleg: In Ausnahmefällen kann auch ein Eigenbeleg akzeptiert werden. Das ist ein selbst erstelltes Dokument, in dem du die Kosten detailliert aufführst und erklärst, warum du keinen Originalbeleg mehr hast. Ein Eigenbeleg sollte aber wirklich nur die letzte Option sein und gut begründet sein.
- Kontoauszüge: Manchmal können Kontoauszüge als Nachweis dienen, insbesondere wenn die Zahlung an einen Arzt oder eine Apotheke erfolgt ist.
Wichtig: Je besser du deine Angaben belegen kannst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Fristen und Formulare: Das musst du beachten
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, hast du in der Regel länger Zeit.
Die wichtigsten Formulare für deine Steuererklärung, wenn du krank warst, sind:
- Mantelbogen: Das ist das Hauptformular.
- Anlage N: Hier trägst du dein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und das Krankengeld ein.
- Anlage Gesundheitliches: Hier trägst du die außergewöhnlichen Belastungen und den Behindertenpauschbetrag ein.
Du kannst deine Steuererklärung entweder online über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) oder in Papierform abgeben. ELSTER ist die offizielle Software der Finanzverwaltung und bietet viele Vorteile, wie z.B. eine automatische Berechnung der Steuer.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich Fahrtkosten zum Arzt absetzen, auch wenn ich mit dem Taxi gefahren bin? Ja, du kannst die Fahrtkosten mit dem Taxi absetzen. Du brauchst aber eine Quittung vom Taxiunternehmen.
- Was ist die zumutbare Belastung? Die zumutbare Belastung ist ein Betrag, den du selbst tragen musst, bevor du Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst. Sie hängt von deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.
- Muss ich alle Belege meiner Steuererklärung beilegen? Nein, du musst die Belege nicht mehr automatisch deiner Steuererklärung beilegen. Du musst sie aber aufbewahren, da das Finanzamt sie anfordern kann.
- Was ist der Unterschied zwischen außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben? Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die generell steuerlich absetzbar sind (z.B. Spenden, Altersvorsorgebeiträge). Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die aufgrund besonderer Umstände entstanden sind (z.B. Krankheitskosten).
- Kann ich die Kosten für eine Kur absetzen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Kur als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Die Kur muss aber medizinisch notwendig sein und von einem Arzt verordnet werden.
Fazit
Ein ganzes Jahr krank zu sein, ist eine Herausforderung. Aber es gibt Möglichkeiten, deine finanzielle Situation durch die Steuererklärung zu verbessern. Nutze die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen und informiere dich über den Behindertenpauschbetrag. Sammle alle Belege sorgfältig, damit du keine Chance zur Steuerentlastung verpasst.