Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?

Die Abgeltungssteuer kann ganz schön ins Geld gehen, besonders wenn man fleißig in Aktien, Fonds oder andere Kapitalanlagen investiert. Was viele Anleger aber nicht wissen: Unter bestimmten Umständen lässt sich diese Steuer zurückfordern! Klingt gut, oder? Dieser Artikel erklärt dir, wie das geht, wann es sich lohnt und worauf du achten musst.

Abgeltungssteuer - Was ist das überhaupt und wann fällt sie an?

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Das bedeutet, sie wird fällig, wenn du Gewinne aus deinen Kapitalanlagen erzielst. Dazu gehören:

  • Zinsen: Zum Beispiel auf dein Sparbuch oder Festgeldkonto.
  • Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre.
  • Veräußerungsgewinne: Gewinne, die du beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder anderen Wertpapieren erzielst.

Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deine Bank führt die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Das ist praktisch, aber eben auch teuer, wenn du eigentlich Anspruch auf eine Rückerstattung hättest.

Wann kann ich die Abgeltungssteuer zurückbekommen? - Die wichtigsten Gründe

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du die Abgeltungssteuer ganz oder teilweise zurückfordern kannst. Hier sind die häufigsten:

1. Du hast den Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft:

Jeder Steuerzahler hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare). Das bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei sind. Wenn deine Kapitalerträge im Laufe des Jahres unter diesem Betrag geblieben sind, aber deine Bank trotzdem Abgeltungssteuer abgeführt hat, kannst du dir diese zurückholen.

Wie geht das?

Du musst bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit teilst du der Bank mit, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. Wenn du mehrere Konten bei verschiedenen Banken hast, kannst du den Sparerpauschbetrag aufteilen, aber die Summe aller Freistellungsaufträge darf die 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigen.

Wichtig: Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast oder dieser zu niedrig war, kannst du die zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückfordern (siehe Punkt 3).

2. Dein persönlicher Steuersatz ist niedriger als 25 Prozent:

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungssteuer zu hoch. Das ist oft bei Studenten, Rentnern mit geringem Einkommen oder Teilzeitbeschäftigten der Fall.

Wie geht das?

Du musst eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer. Wenn ja, werden deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert und du bekommst die Differenz erstattet.

3. Du hast Verluste erlitten:

Wenn du im Laufe des Jahres Verluste mit Kapitalanlagen gemacht hast, kannst du diese mit deinen Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast reduzieren.

Wie geht das?

  • Verrechnung mit Gewinnen: Du kannst Verluste aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren mit Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren verrechnen.
  • Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen: Verluste aus Zinsen können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
  • Verlustbescheinigung: Deine Bank stellt dir eine Verlustbescheinigung aus, die du deiner Einkommensteuererklärung beilegen kannst.

Wichtig: Es gibt bestimmte Regeln für die Verlustverrechnung. So dürfen beispielsweise Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Verluste aus Termingeschäften oder dem Ausfall von Wertpapieren können nur bis zu einer bestimmten Höhe (derzeit 20.000 Euro) verrechnet werden.

4. Du hast ausländische Kapitalerträge:

Wenn du Kapitalerträge aus dem Ausland hast, kann es sein, dass diese bereits im Ausland versteuert wurden. In diesem Fall kannst du die ausländische Steuer auf deine deutsche Steuer anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie geht das?

Du musst in deiner Einkommensteuererklärung die ausländischen Kapitalerträge angeben und die ausländische Steuer nachweisen. Das Finanzamt rechnet dann die ausländische Steuer auf deine deutsche Steuer an.

5. Du bist kirchensteuerpflichtig, hast aber keinen entsprechenden Antrag gestellt:

Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, wird die Kirchensteuer automatisch von der Abgeltungssteuer abgezogen, sofern du dies bei deiner Bank angegeben hast. Wenn du dies versäumt hast, kannst du die zu viel gezahlte Kirchensteuer über die Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Wie geht das?

Du musst in deiner Einkommensteuererklärung angeben, dass du kirchensteuerpflichtig bist. Das Finanzamt berechnet dann die Kirchensteuer und erstattet dir den zu viel gezahlten Betrag.

Schritt für Schritt: So holst du dir die Abgeltungssteuer zurück

  1. Sammle alle relevanten Unterlagen: Dazu gehören Kontoauszüge, Jahressteuerbescheinigungen deiner Bank(en), Verlustbescheinigungen, Nachweise über ausländische Steuern und gegebenenfalls Belege über Werbungskosten (siehe unten).
  2. Prüfe, ob du Anspruch auf eine Rückerstattung hast: Gehe die oben genannten Gründe durch und prüfe, ob einer oder mehrere davon auf dich zutreffen.
  3. Fülle die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung aus: In der Anlage KAP gibst du alle deine Kapitalerträge und die darauf gezahlte Abgeltungssteuer an.
  4. Beantrage gegebenenfalls eine Günstigerprüfung: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, musst du dies in der Anlage KAP beantragen.
  5. Reiche deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein: Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Mit professioneller Hilfe (Steuerberater oder Steuersoftware) hast du in der Regel länger Zeit.

Praktische Tipps:

  • Nutze eine Steuersoftware: Es gibt viele Steuersoftware-Programme, die dir helfen können, deine Einkommensteuererklärung auszufüllen und die Anlage KAP korrekt auszufüllen. Viele dieser Programme bieten auch eine automatische Prüfung auf mögliche Rückerstattungsansprüche.
  • Suche dir professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist oder deine Situation komplex ist, solltest du einen Steuerberater aufsuchen. Er kann dir helfen, alle deine Ansprüche geltend zu machen und Fehler zu vermeiden.
  • Bewahre alle Unterlagen sorgfältig auf: Du solltest alle relevanten Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren, da das Finanzamt auch später noch Nachweise verlangen kann.

Werbungskosten - Was du absetzen kannst

Neben den oben genannten Gründen gibt es auch noch die Möglichkeit, Werbungskosten im Zusammenhang mit deinen Kapitalanlagen geltend zu machen. Werbungskosten sind Ausgaben, die dir entstanden sind, um deine Kapitalerträge zu erzielen. Dazu gehören:

  • Depotgebühren: Die Gebühren, die du für die Führung deines Depots zahlst.
  • Kosten für Fachliteratur: Kosten für Bücher, Zeitschriften oder Online-Abonnements, die sich mit Kapitalanlagen beschäftigen.
  • Kosten für Beratungsleistungen: Kosten für die Beratung durch einen Finanzberater oder Steuerberater im Zusammenhang mit deinen Kapitalanlagen.
  • Softwarekosten: Kosten für Steuersoftware oder andere Programme, die dir bei der Verwaltung deiner Kapitalanlagen helfen.

Wichtig: Werbungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) übersteigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung vergesse?

Antwort: Du kannst eine berichtigte Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt wird deine Angaben prüfen und gegebenenfalls die Steuer neu berechnen.

Frage: Kann ich die Abgeltungssteuer auch zurückbekommen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung abgebe?

Antwort: Nein, die Rückerstattung der Abgeltungssteuer ist in der Regel nur über die Einkommensteuererklärung möglich.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Günstigerprüfung?

Antwort: Der Freistellungsauftrag verhindert, dass Abgeltungssteuer abgeführt wird, wenn deine Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Die Günstigerprüfung wird beantragt, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und du eine niedrigere Besteuerung deiner Kapitalerträge erreichen möchtest.

Frage: Wie lange habe ich Zeit, die Abgeltungssteuer zurückzufordern?

Antwort: In der Regel hast du vier Jahre Zeit, deine Einkommensteuererklärung abzugeben und somit auch die Abgeltungssteuer zurückzufordern.

Frage: Was passiert, wenn ich Verluste und Gewinne in verschiedenen Jahren habe?

Antwort: Verluste können in das Vorjahr zurückgetragen oder in zukünftige Jahre vorgetragen werden, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.

Fazit

Die Abgeltungssteuer zurückzubekommen ist kein Hexenwerk, erfordert aber etwas Zeit und Sorgfalt. Prüfe deine Situation, sammle deine Unterlagen und nutze die Möglichkeiten, die dir das Steuerrecht bietet. So holst du dir dein Geld zurück!