Was steuerlich tun wenn das kind 18 geworden ist?

Dein Kind ist 18 geworden - ein riesiger Meilenstein! Neben den Feierlichkeiten und der neuen Freiheit, die damit einhergeht, gibt es auch einige wichtige steuerliche Aspekte, die du jetzt beachten solltest. Denn mit dem 18. Geburtstag ändert sich einiges in Bezug auf Kindergeld, Kinderfreibeträge und andere finanzielle Vorteile. Lass uns gemeinsam durch diesen Dschungel navigieren, damit du keine wichtigen Fristen oder Möglichkeiten verpasst.

Der große Tag ist da: Was ändert sich konkret?

Mit dem 18. Geburtstag deines Kindes endet nicht automatisch alles, was du bisher steuerlich geltend machen konntest. Aber es ist ein Wendepunkt, der eine Neubewertung deiner Situation erfordert. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du weiterhin Kindergeld beziehen kannst.

  • Kinderfreibetrag: Ähnlich wie beim Kindergeld, kann auch der Kinderfreibetrag weiterhin berücksichtigt werden, wenn dein Kind bestimmte Bedingungen erfüllt.

  • Krankenversicherung: Die Familienversicherung endet in der Regel mit dem 18. Geburtstag. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise wenn sich dein Kind in Ausbildung befindet.

  • Ausbildungsfreibetrag: Wenn dein Kind in Ausbildung ist und auswärtig wohnt, kannst du unter Umständen einen Ausbildungsfreibetrag geltend machen.

Kindergeld: Läuft das einfach weiter?

Nein, ganz so einfach ist es leider nicht. Nach dem 18. Geburtstag musst du der Familienkasse nachweisen, dass dein Kind weiterhin anspruchsberechtigt ist. Die gute Nachricht: Dein Kind kann auch nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld erhalten, wenn es sich in Ausbildung befindet, studiert, einen Freiwilligendienst leistet oder arbeitslos gemeldet ist.

Hier ein paar wichtige Punkte zum Kindergeld nach dem 18. Geburtstag:

  • Ausbildung/Studium: Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 25. Geburtstag gezahlt, solange sich dein Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Wichtig ist, dass du der Familienkasse regelmäßig Nachweise über die Ausbildung vorlegst (z.B. Immatrikulationsbescheinigung).

  • Übergangszeit: Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor und Master) kann es eine Übergangszeit geben. Während dieser Zeit wird Kindergeld weitergezahlt, wenn die Übergangszeit nicht länger als vier Monate dauert.

  • Arbeitslosigkeit: Wenn dein Kind nach dem Schulabschluss oder nach Abbruch der Ausbildung arbeitslos gemeldet ist und aktiv nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle sucht, kann Kindergeld weitergezahlt werden.

  • Freiwilligendienst: Leistet dein Kind einen anerkannten Freiwilligendienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr), besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Wichtig: Informiere dich rechtzeitig bei der Familienkasse über die genauen Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise.

Kinderfreibetrag: Auch hier gibt's einiges zu beachten

Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert und somit deine Steuerlast reduziert. Ähnlich wie beim Kindergeld, kann auch der Kinderfreibetrag unter bestimmten Voraussetzungen nach dem 18. Geburtstag deines Kindes weiterhin berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag sind im Wesentlichen die gleichen wie beim Kindergeld. Das bedeutet, dass du den Kinderfreibetrag auch nach dem 18. Geburtstag deines Kindes geltend machen kannst, wenn es sich in Ausbildung befindet, studiert, einen Freiwilligendienst leistet oder arbeitslos gemeldet ist.

Aber Achtung: Du kannst entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für dich günstiger ist. In der Regel ist der Kinderfreibetrag für Eltern mit einem höheren Einkommen vorteilhafter.

Krankenversicherung: Was passiert mit der Familienversicherung?

In der Regel endet die Familienversicherung deines Kindes mit dem 18. Geburtstag. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Ausbildung/Studium: Befindet sich dein Kind in Ausbildung oder im Studium, kann es in der Regel bis zum 25. Geburtstag weiterhin in der Familienversicherung mitversichert bleiben.

  • Geringfügige Beschäftigung: Verdient dein Kind neben der Ausbildung oder dem Studium nicht mehr als 485 Euro im Monat (Stand 2023), kann es weiterhin familienversichert bleiben.

  • Arbeitslosigkeit: Ist dein Kind arbeitslos gemeldet, kann es unter Umständen weiterhin in der Familienversicherung mitversichert bleiben.

Wenn dein Kind nicht mehr familienversichert sein kann, muss es sich selbst krankenversichern. In der Regel ist dann eine studentische Krankenversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse die beste Option.

Ausbildungsfreibetrag: Wenn das Kind auswärts wohnt

Wenn dein Kind sich in Ausbildung befindet und auswärts wohnt, kannst du unter Umständen den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt aktuell 1.200 Euro pro Jahr und kann deine Steuerlast deutlich reduzieren.

Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass dein Kind volljährig ist, sich in einer Ausbildung befindet und nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt. Außerdem muss dein Kind finanziell von dir unterstützt werden.

Wichtig: Der Ausbildungsfreibetrag ist nicht mit dem Kinderfreibetrag zu verwechseln. Du kannst den Ausbildungsfreibetrag zusätzlich zum Kindergeld oder Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.

Unterstützung für dein Kind: Was du absetzen kannst

Neben Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag gibt es noch weitere Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für dein Kind steuerlich geltend zu machen:

  • Unterhaltsleistungen: Wenn du dein Kind finanziell unterstützt, kannst du Unterhaltsleistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Stand 2023: 10.908 Euro) als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung absetzen. Voraussetzung ist, dass dein Kind kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat.

  • Krankheitskosten: Wenn du für Krankheitskosten deines Kindes aufkommen musst, kannst du diese unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

  • Schulgeld: Für Privatschulen oder Schulen im Ausland kannst du einen Teil des Schulgeldes als Sonderausgaben absetzen.

Praktische Tipps für deine Steuererklärung

  • Sammle alle relevanten Unterlagen: Bewahre alle Nachweise über die Ausbildung, das Studium, die Arbeitslosigkeit oder den Freiwilligendienst deines Kindes sorgfältig auf.

  • Informiere dich rechtzeitig: Setze dich rechtzeitig mit der Familienkasse und dem Finanzamt in Verbindung, um dich über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren.

  • Nutze Steuersoftware: Steuersoftware kann dir helfen, deine Steuererklärung korrekt und effizient zu erstellen.

  • Lass dich beraten: Wenn du unsicher bist, solltest du dich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Frage: Endet das Kindergeld automatisch mit dem 18. Geburtstag? Antwort: Nein, das Kindergeld endet nicht automatisch. Du musst der Familienkasse nachweisen, dass dein Kind weiterhin anspruchsberechtigt ist, z.B. durch eine Ausbildungsbescheinigung.

Frage: Kann ich sowohl Kindergeld als auch den Kinderfreibetrag bekommen? Antwort: Nein, du kannst entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für dich günstiger ist.

Frage: Was ist der Ausbildungsfreibetrag? Antwort: Der Ausbildungsfreibetrag ist ein Betrag, den du geltend machen kannst, wenn dein volljähriges Kind in Ausbildung ist und auswärts wohnt. Er beträgt aktuell 1.200 Euro pro Jahr.

Frage: Kann mein Kind nach dem 18. Geburtstag noch in der Familienversicherung bleiben? Antwort: Ja, wenn sich dein Kind in Ausbildung befindet, studiert oder arbeitslos gemeldet ist, kann es unter Umständen weiterhin familienversichert bleiben.

Frage: Was passiert, wenn mein Kind nach dem Schulabschluss ein Jahr lang reist? Antwort: Während eines Gap Year, das nicht länger als 4 Monate dauert, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden, solange das Kind aktiv nach einem Ausbildungsplatz sucht.

Fazit

Der 18. Geburtstag deines Kindes bringt einige steuerliche Veränderungen mit sich, die du im Blick behalten solltest. Informiere dich rechtzeitig über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen, um keine wichtigen Vorteile zu verpassen und deine Steuerlast optimal zu gestalten. Prüfe ob sich die Unterstützung durch einen Steuerberater lohnt.