Was tun wenn man in der Steuererklärung etwas vergessen hat?

Mist! Sie haben Ihre Steuererklärung abgegeben, und kurz danach dämmert es Ihnen: Da fehlt etwas! Ein wichtiger Beleg, eine absetzbare Ausgabe, ein Einkommen, das Sie schlichtweg übersehen haben. Keine Panik! Fehler passieren, und das Finanzamt bietet Wege, diese zu korrigieren. Wichtig ist, schnell und korrekt zu handeln, um mögliche Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie entweder Ihr Geld zurückbekommen oder die korrekte Steuerlast tragen.

Ups, ich habe was vergessen! Was sind meine Optionen?

Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu verstehen, dass es grundsätzlich zwei Möglichkeiten gibt, eine fehlerhafte Steuererklärung zu korrigieren:

  • Berichtigung nach §173a AO (Abgabenordnung): Das ist der Weg, wenn Sie nachweislich etwas vergessen oder übersehen haben, was zu einer niedrigeren Steuerlast geführt hätte. Hier profitieren Sie von einer Korrektur.

  • Änderung nach §175 AO (Abgabenordnung): Das ist der Weg, wenn das Finanzamt selbst einen Fehler gemacht hat oder neue Informationen vorliegen, die die Steuerfestsetzung beeinflussen. Dies ist relevant, wenn sich Gesetze ändern oder das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, der Ihre Steuerlast beeinflusst.

In den meisten Fällen, wenn Sie etwas vergessen haben, werden Sie die Berichtigung nach §173a AO nutzen.

Schnell handeln ist Gold wert: Die Fristen im Blick

Die gute Nachricht ist: Sie können Ihre Steuererklärung in der Regel berichtigen. Die schlechte Nachricht: Es gibt Fristen!

  • Einspruchsfrist: Prinzipiell haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen. Dies ist aber eher relevant, wenn Sie mit dem Bescheid an sich nicht einverstanden sind. Für die Korrektur eines Fehlers, den Sie gemacht haben, ist die Berichtigung nach §173a AO relevanter.

  • Festsetzungsfrist: Das Finanzamt hat in der Regel vier Jahre Zeit, Ihre Steuer festzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie vier Jahre Zeit haben, Fehler zu korrigieren! Je länger Sie warten, desto schwieriger kann es werden, eine Korrektur zu erreichen, besonders wenn es um kleinere Beträge geht.

Merke: Je schneller Sie handeln, desto einfacher und reibungsloser verläuft der Prozess.

Wie reiche ich eine Berichtigung (nach §173a AO) ein?

Jetzt wird es konkret. So gehen Sie vor, um eine Berichtigung Ihrer Steuererklärung einzureichen:

  1. Fehler identifizieren und dokumentieren: Stellen Sie genau fest, was Sie vergessen haben und sammeln Sie alle notwendigen Belege und Nachweise. Je besser Sie dokumentiert sind, desto überzeugender ist Ihre Argumentation.

  2. Formloses Schreiben aufsetzen: Verfassen Sie ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt. Dieses Schreiben sollte Folgendes enthalten:

    • Ihre Steuernummer
    • Ihr Name und Ihre Adresse
    • Das Steuerjahr, auf das sich die Berichtigung bezieht
    • Eine detaillierte Beschreibung des Fehlers (was wurde vergessen?)
    • Die korrekten Angaben
    • Die dazugehörigen Belege als Kopie (Originale behalten Sie!)
    • Eine Begründung, warum Sie den Fehler erst jetzt bemerkt haben (z.B. "Ich habe den Beleg erst jetzt wiedergefunden.")
    • Die Bitte um Berichtigung der Steuererklärung gemäß § 173a AO.

    Wichtig: Formulieren Sie Ihr Schreiben klar und präzise. Vermeiden Sie komplizierte Formulierungen und konzentrieren Sie sich auf die Fakten.

  3. Einreichung beim Finanzamt: Senden Sie das Schreiben mit den Belegen per Post (am besten als Einschreiben mit Rückschein) oder elektronisch über ELSTER an Ihr zuständiges Finanzamt.

  4. Warten auf die Antwort: Das Finanzamt wird Ihre Berichtigung prüfen und sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Informationen anzufordern.

ELSTER: Der digitale Weg zur Berichtigung

ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung, bietet auch die Möglichkeit, eine Berichtigung einzureichen. Das ist oft der schnellste und einfachste Weg.

  • Login: Melden Sie sich bei ELSTER mit Ihrem Zertifikat an.
  • Steuererklärung auswählen: Wählen Sie die Steuererklärung des Jahres aus, die Sie berichtigen möchten.
  • "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen/..." (je nachdem, was Sie korrigieren müssen) auswählen: ELSTER leitet Sie durch den Prozess. Wählen Sie die entsprechende Erklärung aus, in der Sie die Korrektur vornehmen müssen.
  • Änderungen vornehmen: Passen Sie die fehlerhaften Angaben an und fügen Sie die fehlenden Informationen hinzu.
  • Begründung angeben: Geben Sie in einem separaten Feld eine Begründung für die Korrektur an.
  • Belege hochladen: Laden Sie die relevanten Belege als PDF-Dateien hoch.
  • Absenden: Senden Sie die korrigierte Steuererklärung elektronisch ab.

Vorteil: ELSTER bietet oft eine bessere Übersicht und hilft, Fehler zu vermeiden. Außerdem erhalten Sie in der Regel schneller eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Berichtigung.

Was passiert, wenn das Finanzamt die Berichtigung ablehnt?

Das Finanzamt kann Ihre Berichtigung ablehnen, wenn es der Meinung ist, dass die Voraussetzungen für eine Berichtigung nach § 173a AO nicht erfüllt sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • Sie den Fehler grob fahrlässig verursacht haben.
  • Die Berichtigung zu einer unbilligen Härte für das Finanzamt führen würde.
  • Die Berichtigung erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist erfolgt.

Wenn das Finanzamt Ihre Berichtigung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen. In diesem Fall sollten Sie sich juristischen Rat von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht einholen.

Spezialfall: Vergessene Einnahmen

Besonders heikel ist es, wenn Sie Einnahmen vergessen haben anzugeben. Hier ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und die Berichtigung einzureichen. Das Finanzamt kann bei verschwiegenen Einnahmen nämlich nicht nur die Steuer nachfordern, sondern auch ein Steuerstrafverfahren einleiten.

Daher gilt: Seien Sie ehrlich und transparent. Je offener Sie mit dem Fehler umgehen, desto geringer ist das Risiko eines Strafverfahrens.

Wann brauche ich einen Steuerberater?

In manchen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen:

  • Komplexe Sachverhalte: Wenn Ihre Steuererklärung sehr komplex ist oder Sie sich unsicher sind, wie Sie die Berichtigung vornehmen sollen.
  • Hohe Beträge: Wenn es um hohe Beträge geht, die sich erheblich auf Ihre Steuerlast auswirken.
  • Ablehnung der Berichtigung: Wenn das Finanzamt Ihre Berichtigung ablehnt und Sie Einspruch einlegen möchten.
  • Vergessene Einnahmen: Wenn Sie Einnahmen vergessen haben anzugeben und ein Steuerstrafverfahren droht.

Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, den Fehler korrekt zu beheben, Ihre Rechte zu wahren und mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Kann ich eine Berichtigung auch mündlich einreichen? Nein, eine Berichtigung sollte immer schriftlich (per Post oder elektronisch) erfolgen, damit sie nachweisbar ist.

  • Was passiert, wenn ich den Fehler nicht selbst bemerke, sondern das Finanzamt? Das Finanzamt wird Sie in der Regel informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen. Seien Sie kooperativ und legen Sie alle relevanten Unterlagen vor.

  • Kostet die Berichtigung etwas? Die Berichtigung selbst ist kostenlos. Allerdings können Kosten für einen Steuerberater oder Fachanwalt entstehen, wenn Sie deren Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Gibt es eine Bagatellgrenze für die Berichtigung? Zwar gibt es keine offizielle Bagatellgrenze, aber das Finanzamt wird sich in der Regel nicht mit Bagatellbeträgen beschäftigen, die sich nur minimal auf die Steuerlast auswirken.

  • Kann ich auch Fehler zu meinen Gunsten korrigieren, auch wenn sie schon länger zurückliegen? Ja, prinzipiell ist das möglich, solange die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings kann es schwieriger sein, eine Korrektur zu erreichen, je länger der Fehler zurückliegt.

Fazit

Keine Angst vor Fehlern in der Steuererklärung! Wichtig ist, schnell zu handeln, den Fehler zu dokumentieren und eine Berichtigung einzureichen. Transparenz und Ehrlichkeit sind der beste Weg, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist die Beratung durch einen Steuerberater eine kluge Investition.